Deputate
Sachbezüge von Arbeitnehmern der Land- und Forstwirtschaft werden als Deputate bezeichnet. Diese Sachbezüge gehören wie Sachbezüge in anderen Wirtschaftszweigen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird jedoch eine Bewertungsabschlag von 4 % und ein Rabattfreibetrag gewährt. Der Rabattfreibetrag beträgt 1.080,– € im Jahr.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 8 EStG
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Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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