Buchwert
Der Buchwert eines Unternehmens setzt sich aus Vermögensgegenständen und Schulden zusammen, die jeweils zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden und um Abschreibungen und Zuschreibungen nach Handels- und Steuerrecht zu korrigieren sind. Daher kommen bei der Ermittlung des Buchwertes die handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung sowie steuerrechtliche Bewertungsvorschriften zur Anwendung. Folglich ist der Buchwert eines einzelnen Wirtschaftsgutes oder Schuldpostens der Wert, zu dem ein Wirtschaftsgut in der Bilanz ausgewiesen wird.
Eine Übereinstimmung des Buchwertes mit dem Zeitwert liegt in den Fällen vor, in denen die buchtechnischen Wertkorrekturen (z.B. Abschreibungen) der tatsächlichen Wertentwicklung (z.B. Alter, Abnutzung) entsprechen. Meist ergibt sich jedoch eine Abweichung von Buch- und Zeitwert, da z.B. die Abschreibungen überhöht sind und der Buchwert daher niedriger als der Zeitwert ist.

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