Behinderte / Kraftfahrzeug
Schwerbehinderte Personen werden von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind. Schwerbehinderte mit erheblich beeinträchtigter Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Behindertenausweis-Merkzeichen: G) und Gehörlose müssen lediglich 50 % der Kfz-Steuer entrichten.
Behinderte Fahrzeughalter müssen jedoch folgendes beachten: Sie dürfen mit dem Kfz keine Güter transportieren (außer Handgepäck), sie dürfen das Fahrzeug nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen verwenden (Ausnahme: gelegentliche Mitbeförderung), sie dürfen das Fahrzeug nicht anderen Personen überlassen, es sei denn, die Fahrten dienen ihrer Fortbewegung oder der Führung ihres Haushaltes.
Zudem können Behinderte Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Der pauschale Ausweis der Kfz-Kosten ist jedoch beschränkt. Wenn in den Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »G« (gehbehindert) oder »aG« (außergewöhnlich gehbehindert) eingetragen ist, können Fahrten nur pauschal bis zu 3000 km (bei »aG« 15000 km) als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Fährt ein Behinderter im Jahr mehr Kilometer, so kann er höhere Belastungen durch das Führen eines Fahrtenbuches und durch Vorlage von Tankbelegen bzw. Inspektionsrechnungen geltend machen.
Zu beachten ist auch, dass die Kfz-Kosten angemessen sind. Außergewöhnliche Belastungen für behinderungsbedingte Kfz-Kosten müssen im Rahmen bleiben und dürfen die üblichen Kosten, die ein sparsam wirtschaftender Steuerpflichtiger bestreitet, nicht übersteigen. Hierbei ist von der Verwendung eines Fahrzeuges der gehobenen Mittelklasse auszugehen, dessen Anschaffungskosten in etwa bei 25.000,– € liegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 22.10.1997, III R 203/94
BFH 13.12.2001, III R 40/99
§ 33 EStG
§ 3a KraftStG
Was pflegende Angehörige wissen sollten
Tagtäglich kümmern sich viele Angehörige zu Hause um hilfe- und pflegebedürftige Familienmitglieder. Durch die Doppelbelastung von Pflege und Beruf wäre eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Auszeit vom Job deshalb oft bitter nötig. Doch wie können die finanziellen Konsequenzen gemildert werden? Dieser Ratgeber liefert pflegenden Angehörigen Anregungen und Tipps, um die tägliche Pflegearbeit zu erleichtern. Zusätzlich werden Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung aufgezeigt.