Auslandsreise
Werden aus dienstlichen Gründen Auslandreisen unternommen, können höhere Verpflegungsmehraufwendungen und erhöhte Übernachtungskosten pauschal berücksichtigt werden. Fahrtkosten sind per Beleg nachzuweisen. Wird die Fahrt mit dem eigenen Pkw oder dem Dienstfahrzeug unternommen, ist die Kilometerpauschale ansetzbar.
Die Höhe des absetzbaren Verpflegungsmehraufwands in dem einzelnen Land ändert sich zumeist jährlich. Die neuen Tabellen werden zum Jahreswechsel durch das Bundesfinanzministerium herausgegeben. Die ab 01.01.2017 gültige Fassung ist im BMF-Schreiben vom 14.12.2016 (BMF, 14.12.2016, IV C 5 - S 2353/08/10006 :007) veröffentlicht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
BMF-Schreiben vom 14.12.2016, IV C 5 - S 2353/08/10006 :007
Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.