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Pflegekosten: So sind sie in der Steuererklärung abziehbar
Sind Sie oder ein angehöriges Familienmitglied auf Pflege angewiesen, dann ist das oft eine sehr große Belastung - allgemein und finanziell. Deshalb ist es gut, dass der Abzug der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen für finanzielle Entlastung sorgt.
Zum einen können Sie Pflegekosten für sich selbst, Ihren pflegebedürftigen Ehepartner, Ihr pflegebedürftiges Kind, einen Angehörigen (wie Eltern) oder eine Ihnen nahe stehende Person geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum anderen können Sie den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine pflegebedürftige Person persönlich in häuslicher Umgebung pflegen.
Lesen Sie hier,
welche Rolle das Vorliegen eines Pflegegrades für den Steuerabzug spielt,
welche Aufwendungen und Pflegekosten abziehbar sind (z.B. Pflegedienst, Heimunterbringung),
ob und wie Sie Pflegegeld berücksichtigen müssen,
ob Sie auch noch einen Abzugsbetrag für eine Haushaltshilfe bekommen können und
unter welchen Voraussetzungen Ihnen der Pflege-Pauschbetrag zusteht und wann Sie sich diesen Pauschbetrag mit anderen teilen müssen.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Eigene Pflegekosten
1.1Ihr Pflegegrad ist für den Steuerabzug entscheidend
1.2.1Was sind pflegebedingte Aufwendungen und wann sind sie absetzbar?
1.2.2Pflegebedürftige Menschen
1.2.3Nicht pflegebedürftige Menschen
1.3Pflegekosten als haushaltsnahe Tätigkeiten – welche Regelung geht vor?
1.4Behinderten-Pauschbetrag oder Pflegekosten?
1.5So wird gerechnet
2.Die Pflege einer nahestehenden Person
2.1Voraussetzungen für den Kostenabzug
2.2Diese Kosten sind abzugsfähig
2.3Pflegekosten für ein behindertes Kind
2.4So wird gerechnet
3.Pflege-Pauschbetrag: Wenn Sie persönlich pflegen
3.1So hoch ist der Pflege-Pauschbetrag
3.2Voraussetzungen
3.2.1Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person
3.2.2Ort und Umfang der persönlichen Pflege
3.2.3Keine Einnahmen für die Pflege
3.2.4Pflegegrad oder Hilflosigkeit der betreuten Person
3.2.5Identifikationsnummer und Nachweise
3.2.6Wenn der Pflegegrad oder die Hilflosigkeit rückwirkend festgestellt wird
3.3Wenn mehrere Personen pflegen: aufteilen!
3.4Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten geltend machen?
3.5Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag
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