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Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie
einem unterhaltsberechtigten Angehörigen Hilfe zur Deckung seines normalen Lebensunterhaltes gewähren, also Unterkunft, Kleidung, Ernährung usw. gewähren oder
eine Ihnen nahestehende Person, der Sie besonders verpflichtet sind, in einer besonderen Lebenslage unterstützen, zum Beispiel bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.
Tragen Sie für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen Kosten für normalen Unterhalt, dann dürfen Sie diese Kosten bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art geltend machen. Greifen Sie hingegen jemandem in einer besonderen Notlage finanziell unter die Arme, dann kommt der Abzug der Unterhaltsleistungen in besonderen Fällen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage.
Wenn Sie sowohl normalen als auch besonderen Unterhalt tragen, müssen Sie konkret zuordnen, welche Beträge wie abziehbar sind. Manchmal sind in einem Betrag beide Leistungen enthalten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Steuerabzug möglichst hoch ausfällt.
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Typischer Lebensunterhalt
1.1Wer darf steuerbegünstigt unterstützt werden?
1.1.1Die Voraussetzungen im Überblick
1.1.2Im Inland lebender Ehegatte
1.1.3Geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte
1.1.4Auslandsehepartner
1.1.5Eingetragener Lebenspartner
1.1.6Gleichgestellte Personen dürfen Sie auch unterstützen
1.1.7Anderer Elternteil des nichtehelichen Kindes
1.1.8Kinder und Enkelkinder
1.1.9Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
1.1.10Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen
1.2So hoch ist die Steuervergünstigung
1.2.1Unterhaltshöchstbetrag
1.2.2Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung
1.2.3Opfergrenze und verfügbares Einkommen
1.3Wann der Empfänger bedürftig ist
1.3.1Vermögen des Empfängers
1.3.2Einkommen des Empfängers
1.4Typischer Unterhalt: Was zählt dazu?
1.5Durch Gestaltung Steuern sparen
1.5.1So können Sie den Unterstützungszeitraum festlegen
1.5.2Unterhaltszeitraum von wenigen Monaten: So werden Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt
1.6.3Eltern: Kein Kindergeld und trotzdem finanziell verantwortlich?
1.6.4Auslandsempfänger: Besonderheiten
2.Besonderer Unterhalt
2.1Was eine besondere Notlage ist
2.2Wem Sie wann steuerbegünstigt helfen dürfen
2.2.1Rechtliche Zwangsläufigkeit
2.2.2Sittliche Zwangsläufigkeit
2.3Bedürftigkeit des Empfängers: Wie sie geprüft wird und wie sie sich auswirkt
2.3.1So wirkt sich Vermögen des Empfängers aus
2.3.2Wie das Einkommen des Empfängers zu berücksichtigen ist
3.Wenn Sie normalen und besonderen Unterhalt tragen
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