Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

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Behinderung: Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

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Über das Produkt

Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung:

  • Entweder setzen Sie je nach Grad der Behinderung (GdB) für Ihre typischen behinderungsbedingten Kosten einen Behinderten-Pauschbetrag an und machen zusätzlich atypische behinderungsbedingte Kosten geltend.

  • Oder Sie berücksichtigen stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in tatsächlicher Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.

Was günstiger für Sie ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags selbst ermitteln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abziehbar sind und welche Nachweise Sie benötigen. Zu nennen sind hier insbesondere Fahrtkosten und weitere Kosten rund um den Pkw sowie Kosten für behindertengerechtes Wohnen, Begleitung im Urlaub, Kuren und Krankheit.

Außerdem erfahren Sie hier, welche Steuervergünstigungen Sie beanspruchen können, wenn Ihr Kind behindert ist.

Bitte laden Sie sich zusätzlich den kostenlosen Beitrag "Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung" herunter.

Ebenfalls für Sie wichtige Informationen enthalten die folgenden Beiträge:

Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Welche Steuervorteile es gibt
  • 2. Der Behinderten-Pauschbetrag
    • 2.1 Warum es den Pauschbetrag gibt
    • 2.2 Wer den Pauschbetrag in welcher Höhe erhält
      • 2.2.1 So hoch ist der Pauschbetrag bis 2020
      • 2.2.2 So hoch ist der Pauschbetrag ab 2021
      • 2.2.3 Wie Sie den Pauschbetrag beantragen
    • 2.3 So weisen Sie den Grad der Behinderung nach
      • 2.3.1 Wer die Behinderung und den GdB feststellt
      • 2.3.2 Minderbehinderte Menschen (GdB von weniger als 50)
      • 2.3.3 Schwerbehinderte Menschen (GdB von 50 oder mehr)
      • 2.3.4 Menschen, die hilflos sind, Blinde und Taubblinde
      • 2.3.5 Diese Nachweise müssen Sie vorlegen
    • 2.4 Änderung des GdB und rückwirkende Anerkennung
      • 2.4.1 Wenn sich der GdB oder ein Merkzeichen ändert
      • 2.4.2 Wenn rückwirkend Ansprüche entstehen oder wegfallen
    • 2.5 Welche Kosten pauschal abgedeckt sind
    • 2.6 Behinderten-Pauschbetrag: Verzicht kann lohnen
      • 2.6.1 Sie haben die Wahl
      • 2.6.2 Pauschbetrag und Steuerermäßigung für haushaltsnahe Kosten
      • 2.6.3 Pauschbetrag und Pflege- bzw. Betreuungskosten
      • 2.6.4 So wird gerechnet
  • 3. Welche Kosten Sie zusätzlich zum Pauschbetrag absetzen können
    • 3.1 Diese Fahrtkosten sind abzugsfähig
      • 3.1.1 Welche Vergünstigungen es rund um das Auto gibt
      • 3.1.2 Berufliche Fahrten sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben
      • 3.1.3 Privatfahrten als außergewöhnliche Belastungen bis 2020
      • 3.1.4 Privatfahrten als außergewöhnliche Belastungen ab 2021
    • 3.2 Weitere Aufwendungen rund um den Pkw
      • 3.2.1 Wenn Sie einen Unfall hatten
      • 3.2.2 Behindertengerechte Umrüstung eines Pkw
      • 3.2.3 Wann die Kosten des Führerscheins abziehbar sind
    • 3.3 Wenn Sie eine behindertengerechte Wohnung brauchen
      • 3.3.1 Kosten für den Umzug
      • 3.3.2 Behindertengerechter Um- oder Neubau
    • 3.4 Begleitperson: Diese Kosten sind abzugsfähig
      • 3.4.1 Sie sind auf ständige Begleitung angewiesen: Nachweis
      • 3.4.2 Begleitung im Alltag
      • 3.4.3 Begleitung im Urlaub
    • 3.5 Kosten bei Kuren, Krankheit und Pflege-Pauschbetrag
    • 3.6 Weitere abziehbare Beträge und steuerliche Vorteile
      • 3.6.1 Wie Sie die Kosten für einen Betreuer berücksichtigen dürfen
      • 3.6.2 In welchen Fällen Prozesskosten abziehbar sind
      • 3.6.3 Die Kosten einer Umschulung zählen zu den Werbungskosten
      • 3.6.4 Besonderheiten bei den vermögenswirksamen Leistungen
      • 3.6.5 Ihr Vorteil bei Versorgungsbezügen
      • 3.6.6 Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe
      • 3.6.7 Steuerfreiheit bei der Kfz-Steuer beantragen
  • 4. Wenn Ihr Kind behindert ist
    • 4.1 Wenn Sie Kindergeld für Ihr Kind bekommen
      • 4.1.1 Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags
      • 4.1.2 Wie Sie Kosten für Ihr Kind berücksichtigen
      • 4.1.3 Besonderheiten bei Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und Ausbildungsfreibetrag
    • 4.2 Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld

Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt

Bewertung Kommentar

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anonym
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Okay, einiges davon ist im Band 40 von "Die blauen Ratgeber" der Deutschen Krebshilfe enthalten. In meinem konkreten Fall habe ich einen oder zwei neue Aspekte diesem Produkt entnommen.

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ost81547
am

Die gut beschriebenen Steuertipps sind sehr gut. Sie Steuererklärung geht damit wesentlich besser als ohne. Eine/n Steuerberater/in kann man sich in den meisten Fällen eher sparen. Ich bin sehr zufrieden damit und kann diese Tipps in dem jeden weiterempfehlen.

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