Abschnitt V 20.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 20 – Korrektur von Folgebescheiden nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 20.1 DA-KG – Anwendungsbereich

(1) 1Gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Bescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für die Kindergeldfestsetzung zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird. 2Zum Ablauf der Festsetzungsfrist siehe V 12.3 Abs. 5.

(2) 1Grundlagenbescheide für die Kindergeldfestsetzung sind unter anderem die Bescheinigung nach § 15 BVFG (vgl. A 2.1.1 Abs. 2 Satz 2), die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. A 4.4 Abs. 2) und die sozialrechtliche Einordnung als Pflegekind (vgl. A 11.3 Abs. 6 Satz 5). 2Keine Grundlagenbescheide sind hingegen der Einkommensteuerbescheid für das Kind (vgl. BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002 S. 296) und die Entscheidung einer Familienkasse hinsichtlich der kindergeldrechtlichen Berücksichtigung eines Zahlkindes, das bei einer anderen Familienkasse als Zählkind berücksichtigt werden könnte (vgl. V 6.4 Abs. 2).