Abschnitt V 12.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel V – Verfahrensvorschriften allgemein → III. – Festsetzung des Kindergeldes

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 12.2 DA-KG – Beginn der Festsetzungsfrist

(1) Die Festsetzungsfrist beginnt gem. § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

(2) Die Frist für die Korrektur einer Kindergeldfestsetzung beginnt gem. § 170 Abs. 3 AO nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kindergeldantrag gestellt wurde.

(3) Die Festsetzungsfrist beginnt in den Fällen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. V 20) mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Ereignis eintritt.