Abschnitt S 2.3.3.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
S 2.3 – Vorsatz, Leichtfertigkeit, Schuld → S 2.3.3 – Schuld
Abschnitt S 2.3.3.1 DA-KG – Begriffsdefinition
1Schuld ist die individuelle Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen Tat. 2Sie setzt die Fähigkeit des Täters voraus, das Unrecht der Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln (§ 20 StGB), sowie seine Schuldfähigkeit (§ 19 StGB).