Abschnitt S 2.1.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel S – Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten → S 2 – Tatbestände des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts
Abschnitt S 2.1.2 DA-KG – Täterschaft und Teilnahme
1Sind an der Tat mehrere Personen beteiligt, ist für jede Person zu prüfen, welche Rolle sie bei der Tat eingenommen hat. 2Eine Täterschaft liegt nur vor, wenn die Person auf die Tatausführung direkt Einfluss nehmen kann (Tatherrschaft) und die Tat als eigene will (Täterwille).