Abschnitt R 10.12 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → III. – Finanzgerichtsverfahren
Abschnitt R 10.12 DA-KG – Rechtsschutzbedürfnis
1Das Rechtsschutzbedürfnis wird teilweise bereits durch die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klagebefugnis bzw. des Feststellungsinteresses gesetzlich konkretisiert. 2Darüber hinaus kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage aber auch deshalb fehlen, weil sich das vom Kläger verfolgte Ziel auf andere, offensichtlich einfachere und näher liegende Weise erreichen lässt.