Abschnitt O 2.6 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel O – Organisation → O 2 – Familienkassen
Abschnitt O 2.6 DA-KG – Vordrucke
1Die Familienkassen haben Vordrucke nach den vom BZSt vorgegebenen Mustern in inhaltlich unveränderter Form bei der Durchführung des Familienleistungsausgleichs zu verwenden. 2In den Vordrucken KG 1 und Anlage Kind zu KG 1 sind weder inhaltliche noch sonstige Änderungen zulässig. 3Die Vordrucke sind über das Informations- und Lernsystem LernCULtur abrufbar.