Abschnitt A 24 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel A – Anspruchsvoraussetzungen → III. – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
Abschnitt A 24 DA-KG – Zahlung des Kindergeldes nur an einen Elternteil
1Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Elternteil gezahlt. 2Das Kindergeld erhält dabei nach § 64 Abs. 2 EStG vorrangig derjenige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (so genanntes Obhutsprinzip). 3Dies ist insbesondere zu beachten, wenn sich die Eltern trennen. 4Zum Verfahren bei einem Berechtigtenwechsel siehe V 35 ff.