Abschnitt A 11.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

II. – Kinder → A 11 – Pflegekinder

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 11.2 DA-KG – Haushaltsaufnahme

1Ein Kind, das sich wechselweise bei der Pflegeperson und bei seinen Eltern aufhält, ist nicht in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen. 2A 9 gilt entsprechend. 3Bei Pflegekindern mit Behinderung wird durch eine vollstationäre Unterbringung die Haushaltsaufnahme nicht beendet.