Abschnitt A 11.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
II. – Kinder → A 11 – Pflegekinder
Abschnitt A 11.2 DA-KG – Haushaltsaufnahme
1Ein Kind, das sich wechselweise bei der Pflegeperson und bei seinen Eltern aufhält, ist nicht in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen. 2A 9 gilt entsprechend. 3Bei Pflegekindern mit Behinderung wird durch eine vollstationäre Unterbringung die Haushaltsaufnahme nicht beendet.