Bitte beachten Sie, dass sich die Shopseiten von Steuertipps.de nur mit aktiviertem JavaScript und Cookies in vollem Umfang benutzen lassen.
Sollten Sie mit den oben genannten Begriffen nichts anfangen können, lesen Sie bitte die Hilfsdateien Ihres Browsers oder informieren Sie sich beim Hersteller. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne unter unserer Support-Adresse.
Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.
Ob Sie den Kaufpreis für ein Arbeitsmittel sofort in voller Höhe absetzen dürfen oder über die Jahre der Nutzung abschreiben müssen, hängt von seiner Höhe ab: Anschaffungskosten bis 800,– € (zzgl. MwSt. bis 2017 410,– €) sind im Kaufjahr voll absetzbar, bei teureren Gegenständen muss dagegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die mehrere Jahre beträgt.
Daher wird oft versucht, teure Arbeitsmittel künstlich in mehrere kleinere Komponenten aufzuspalten, um der steuerlich eher ungünstigen Abschreibung zu entgehen und jedes Teil einzeln sofort abzusetzen. Das betrifft vor allem teure Computeranlagen, bestehend aus Tower, Monitor, Drucker und Software, oder Schreibtischkombinationen, die sich aus dem Tisch, einem Rollcontainer sowie seitlichem Computertisch zusammensetzen. Was Rechtsprechung und Finanzverwaltung hierzu entschieden haben, lesen Sie in unserem Beitrag.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann Arbeitsmittel als Werbungskosten abziehbar sind
1.1Was sind Arbeitsmittel?
1.2Voraussetzung für den Werbungskostenabzug: Überwiegende berufliche Nutzung
1.2.1Private Mitnutzung von 10 % ist unschädlich
1.2.2Wenn Sie den Gegenstand zu mehr als 10 % privat nutzen
1.2.3So weisen Sie die berufliche Nutzung nach
1.3Kauf neuer Arbeitsmittel
1.3.1Wann Sie die Anschaffungskosten sofort abziehen können
1.3.2Anschaffungskosten über der Sofortabzugsgrenze abschreiben
1.4Kauf gebrauchter Arbeitsmittel
1.5Wenn der Gegenstand vorher privat genutzt wurde
1.6Geschenkte oder geerbte Gegenstände als Arbeitsmittel
1.7Verkauf des Arbeitsmittels
1.8Wenn das Arbeitsmittel nicht mehr beruflich genutzt wird
1.9Diebstahl oder Zerstörung des Arbeitsmittels
1.10Welche Kosten noch abzugsfähig sind
1.10.1Reparatur und Wartung
1.10.2Schuldzinsen
1.10.3Leasingraten
1.10.4Transportkosten bei privatem Umzug?
1.11Pauschbetrag für Arbeitsmittel?
1.12Arbeitsmittel im Arbeitszimmer
1.13Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber
2.Berufskleidung
2.1Was ist Berufskleidung?
2.1.1Berufstypische Kleidung
2.1.2Berufstypische Alltagskleidung
2.1.3Beruflich getragene Alltagskleidung
2.2Welche Aufwendungen sind abziehbar?
2.2.1Anschaffungskosten
2.2.2Reinigungskosten
2.2.3Instandhaltungskosten
3.Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
3.1Wann Fachliteratur absetzbar ist
3.1.1Bücher
3.1.2Zeitschriften
3.1.3Zeitungen
3.1.4Besonderheit: Fachliteratur bei Lehrern
3.2Ihre Fachliteratur in der Steuererklärung
4.Computer und andere digitale Geräte
4.1Anschaffungskosten können sofort und in voller Höhe abgesetzt werden
4.1.1Nutzungsdauer von drei Jahren auf ein Jahr gesenkt – wenn man will
4.1.2So funktioniert die Abschreibung bei einjähriger Nutzungsdauer
4.1.3Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer?
4.1.4Für welche Hardware gilt die einjährige Nutzungsdauer?
4.1.5Für welche Software gilt die einjährige Nutzungsdauer?
4.2Welche Aufwendungen Sie abziehen können
4.3Wenn Sie das Gerät (fast) ausschließlich beruflich nutzen
4.4Privates Gerät: So setzen Sie einen Teil der Kosten ab
4.4.1Ohne Nachweis 50 % der Kosten absetzen
4.4.2Wenn Sie mehr als 50 % geltend machen wollen: Nachweis erforderlich
4.4.3Wie Sie den Anteil der beruflichen Nutzung nachweisen
4.4.4Wenn Ehegatten den Computer gemeinsam nutzen
alle Preise inkl. gesetzl. MWSt ggf. zzgl. Versandkosten