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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
In diesem Beitrag lesen Sie u.a.:
welche Vermögensübertragungen (Erbschaft; Schenkungen etc.) besteuert werden;
welche Übertragungen steuerfrei bleiben;
wie hoch die persönlichen Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bei Erbschaft und Schenkung sind;
wie hoch die Steuersätze abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis bei Erbschaft und Schenkung sind;
wie einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen von Erbschaft und Schenkung bewertet werden;
wie das Finanzamt bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren rechnet;
wie Immobilien und Grundstücke bei Erbschaft und Schenkung bewertet werden;
wann Sie das Finanzamt über eine Schenkung oder Erbschaft informieren müssen;
wann Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen;
wie Sie Erbschaftsteuer sparen durch geschickte Gestaltung.
Einige Beispiele für steuersparende Gestaltungen von Erbschaft und Schenkung:
Übersteigt das Vermögen im Erbfall die Freibeträge, können Erblasser bereits frühzeitig Teile des Vermögens an Erben übertragen. Vergehen bis zum Erbfall mehr als zehn Jahre, leben die Freibeträge wieder auf und können wieder genutzt werden.
Besitzt nur ein Ehepartner den Hauptteil des Vermögens und der andere nur geringes Vermögen, können die Eheleute frühzeitig ihren Besitz untereinander umverteilen. So werden beim Übergang auf die Kinder/Erben die Freibeträge beider Ehegatten optimal genutzt. Bei größeren Vermögen kann eine Einbeziehung mehrerer Generationen in die Erbschafts- und Übertragungsvorgänge die Steuerbelastung erheblich verringern. So können Sie auch Steuerfreibeträge Ihrer Enkelkinder in der Erbfolge nutzen und die Erbschaft noch attraktiver für alle Erben gestalten.
Außerdem erfahren Sie,
wie Sie Ihr Testament optimal gestalten;
wie Sie mit Nießbrauchrechten Erbschaftsteuer sparen.
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie
2.Wann und wie hoch fällt die Steuer an?
2.1Welche Übertragungsvorgänge werden besteuert?
2.2Welche Übertragungen bleiben steuerfrei?
2.3Wie hoch sind die persönlichen Freibeträge?
2.3.1Grundfreibeträge und Steuerklassen
2.3.2Nur bei einer Erbschaft: Versorgungsfreibeträge
2.3.3Nur bei einer Erbschaft: Zugewinnausgleichsansprüche
2.3.4Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens in zehn Jahren
5.6.3Wann Sie auf den Antrag auf Steuerbefreiung des Familienheims verzichten sollten
5.7Testamentsgestaltung
5.7.1Vorsicht bei Immobilien in der Erbmasse
5.7.2Vorsicht beim Berliner Testament
5.7.3Vor- und Nacherbschaft
5.7.4Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
5.7.5Der Erbvertrag als Alternative zu einem Testament
5.8Nießbrauchsrechte zur Steuergestaltung
5.8.1Vorteile eines Nießbrauchsrechts
5.8.2Wann ein Nießbrauchsrecht gewählt werden sollte
5.8.3Wann eine andere Lösung besser ist
5.9Mittelbare Grundstücksschenkung
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt
Bewertung
Kommentar
hejoko am
Das Produkt gibt sehr viele und gute Ratschläge für das Weitergeben
von Vermögen in Form von Erbe oder Schenkung
Anonymer Benutzer am
Sehr informativ.
waldi am
mit Kaufabwicklung shr zufrieden;
vom Inhalt her noch nicht zu beurteilen, da ich bisher für die ausführliche Durcharbeit noch keine Gelegenheit hatte
IngoW am
Alles sehr einfach und verständlich erklärt!!
Anonymer Benutzer am
Sehr hilfreich ,informatif und schnelle Lieferung.Sehr zu empfehlen.
Anonymer Benutzer am
Wie bei allen Produkten stimmt das Preis-Leistungsverhältnis
michaer am
Hallo!
Prinzipiell in Ordnung, aber mir persönlich noch zu viele Fachausdrücke vorhanden, die nicht sofort im Kontext erläutert werden. Ich weiß, juristische Sprache ist nötig, aber Ihre Käufer sind juristische Halbwissende und nicht Profis.
Aber Alles in Allem 4 Punkte.
r-raisch@versanet.de am
Sehr gut und verständlich, klare Gliederung, sehr empfehlenswert.
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