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Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.
Soweit die Theorie: Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche Gründe, weiterhin eine Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen, etwa , um einen überhöhten Abzug von Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) zu korrigieren. Erzielen Sie Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Das gilt z. B., wenn Sie Wertpapiere bei einer ausländischen Depotbank verwalten oder Auslandskonten besitzen.
Wir erläutern Ihnen,
welche Einkünfte weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz belegt sind,
wie das System der Abgeltungsteuer formuliert. Hier erfahren Sie alles Wichtige beispielsweise zum Steuerabzug, dem Freistellungsauftrag, der Kirchensteuer und dem Verlustabzug,
wann die Anlage KAP abgegeben werden sollte und wann Sie Pflicht ist,
und wir unterstützen Sie mit nützlichen Hinweisen beim Ausfüllen der Steuerformulare.
Neben der Frage, wann die Abgeltungsteuer greift und wie sie funktioniert, ist für die einzelnen Kapitalanlagen wichtig, wie sie besteuert werden. Die Antwort hierauf finden Sie in unserem "ABC der Kapitalanlagen". Jede Kapitalanlage hat ihre Besonderheiten. Zwei Beispiele:
Bei Aktien sind zwar - wie bei den übrigen Kapitalanlagen auch - keine Werbungskosten abziehbar. Dennoch gibt es einige Positionen, die den Veräußerungsgewinn und damit die Steuer mindern, beispielsweise Gebühren für die Vermögensverwaltung.
Bei Lebensversicherungen richtet sich die Steuer u. a. nach der Vertragslaufzeit, dem Anteil des Todesfallschutzes an der Beitragssumme und dem Lebensalter des Versicherten bei Fälligkeit der Versicherungssumme.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Die Besteuerung von Kapitaleinkünften
1.1Besteuerung zum persönlichen Steuersatz
1.2Abzug von Abgeltungsteuer
2.Das System der Abgeltungsteuer
2.1Steuerabzug an der Quelle
2.2Kein Steuerabzug an der Quelle
2.3Der Sparer-Pauschbetrag
2.4Der Freistellungsauftrag
2.4.1So funktioniert er
2.4.2Freistellung gemeinsamer Konten
2.5Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung
2.6Werbungskosten grundsätzlich nicht mehr abziehbar
2.7Berechnung der Abgeltungsteuer
2.8Die Berücksichtigung von Kirchensteuer
2.9Verlustverrechnung
2.9.1Verlustverrechnung während des Jahres
2.9.2Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken
2.9.3Spekulationsverluste
2.9.4Bestimmte Verluste sind nur noch beschränkt verrechenbar
2.9.5Verluste aus anderen Einkunftsarten
2.10Kein Altersentlastungsbetrag bei der Abgeltungsteuer
2.11Schenkung und Erbschaft von Depotwerten
2.11.1Schenkung
2.11.2Erbschaft
2.12Ausländische Quellensteuer
2.12.1Anrechenbare Quellensteuer
2.12.2Fiktive Quellensteuer
2.13Kontenabruf
2.14Auslandskonten
3.Kapitalerträge in der Steuererklärung
3.1Wann die Anlage KAP Pflicht ist
3.1.1Es wurde keine Abgeltungsteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben
3.1.2Die Kapitalerträge werden individuell versteuert
3.1.3Sie beantragen Sozialleistungen
3.1.4Eine steuerbegünstigte Lebensversicherung wurde ausbezahlt
3.1.5Kirchensteuerkorrekturen
3.2Freiwillige Abgabe der Anlage KAP
3.2.1Geringer persönlicher Steuersatz
3.2.2Freistellungsaufträge sind ungünstig verteilt
3.2.3Depotübertragung
3.2.4Sie möchten Verluste verrechnen
3.2.5Altersentlastungsbetrag durch Anlage KAP nutzen
3.2.6Haushaltsnahe Dienstleistungen
3.3Anlage KAP: Ausfüllhilfe
3.4Anlage KAP-INV: Ausfüllhilfe
3.5Anlage KAP-BET: Ausfüllhilfe
3.6Anlage AUS: Ausfüllhilfe
4.Das ABC der Kapitalanlagen
4.1Aktien
4.1.1Ermittlung des Kapitalertrags
4.1.2Berücksichtigung von Kaufspesen und Verwaltergebühren
4.1.3Die Berechnung des Veräußerungserlöses
4.1.4Sonderfälle
4.1.5Sonstige Bezüge aus Aktien (z.B. Hapimag-Wohnrechte)
4.2Anleihen
4.2.1Stückzinsen
4.2.2Zerobonds
4.3Bausparverträge
4.4Entschädigungen/Schadensersatz
4.5Investmentfonds
4.5.1Besteuerung auf Fondsebene
4.5.2Besteuerung beim Anleger
4.6Lebensversicherungen
4.7Optionsscheine
4.8Privatdarlehen
4.9Rentenversicherungen
4.10Stille Beteiligungen
4.11Vermögenswirksame Leistungen
4.12Virtuelle Währungen
4.13Zertifikate
4.13.1Discount- und Bonus-Zertifikate
4.13.2Gold-Fonds
4.13.3Gold-Zertifikate
4.13.4Knock-out-Zertifikate
4.13.5ADR/GDR/IDR
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