[] … Wer die degressive Gebäude-AfA (Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) in Anspruch genommen hat, der kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen, sagt der BFH. Im entschiedenen Fall betrugen die Sätze für die Gebäude in den ersten acht Jahren jeweils fünf Prozent, in den darauf folgenden sechs Jahren 2,5 Prozent und in den darauf folgenden 36 Jahren 1,25 Prozent, was zu einer Steuerstundung durch Vorverlagerung führte. Die steuerpflichtige Frau, …