[] … Wer vom Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike überlassen bekommt, das auch privat benutzt werden darf, muss einen geldwerten Vorteil versteuern. Die Finanzministerien der Länder haben sich dazu geäußert, was dabei zu beachten ist. Die in diesen sogenannten gleich lautenden Erlassen getroffenen Regelungen gelten in erster Linie für Fahrräder. Sie gelten außerdem für Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, also u. a. keine Kennzeichenpflicht und keine Versicherungspflicht …