[] … Das bedeutet: Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, kann der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung angeben. Dazu gehören zum Beispiel Kraftstoffkosten oder Leasingraten. Kosten, die nicht erforderlich sind, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen, kann der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung nicht angeben. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Garagenmiete. Und die vorgelegte Bescheinigung? …