[] … Bei einem angemeldeten Gewerbe kann es sich dagegen auch um einen Nebenerwerb handeln, sofern dieser dauerhaft ausgeübt werden soll. Um die Soforthilfe erhalten zu können, müssen Sie wirtschaftliche Schwierigkeiten, also eine Existenzbedrohung bzw. einen kurzfristigen Liquiditätsengpass, infolge der Corona-Pandemie nachweisen können! Ein bloßer Verdienstausfall, der nicht zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt, wird nicht bezuschusst. …