[] … Da der Arbeitgeber nicht nur die Lohn-, sondern auch die Kirchensteuer einzieht, ist diese Information auch für den Arbeitgeber wichtig – was Arbeitnehmern, die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind, zum Verhängnis werden kann. Arbeitgeber werden monatlich von der Finanzverwaltung über geänderte Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer informiert, somit wird auch der Kirchenaustritt automatisch beim Lohnsteuerabzug wirksam. …