[] … Wer über Kanten in Höhe von unter drei Zentimetern stolpert, kann in aller Regel nicht auf eine Entschädigung hoffen. In einem Fall, über den das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden hatte, war die »3-Zentimeter-Marke« wohl deutlich überschritten. Verhandelt wurde über den Unfall, den eine zum Unfallzeitpunkt 72 Jahre alte Frau erlitten hatte, als sie über eine 3 cm bis 5 cm hohe Kante im Asphalt stürzte, wobei sie sich einen Trümmerbruch am Oberschenkel zuzog. …