[] … Grundlage hierfür ist der Steuerbescheid. Wurde für diese Zeit ein solcher nicht erlassen, müssen Sie durch freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für einen Steuerbescheid sorgen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Die Zulage beträgt 1.200,– € pro Jahr und Kind und wird für 10 Jahre gewährt, insgesamt also je 12.000,– €. Eine Begrenzung bei der Kinderzahl existiert nicht. Diese Objekte werden gefördert Unerheblich ist die Art der Immobilie, die selbst genutzt wird. …