[] … Doch der erste »Stufenschritt« beginnt nun nicht mit 1.500,– €, sondern erst mit 1.900,– €. Praktisch bedeutet das: Unterhaltspflichtige müssen ab der 2. Einkommensstufe deutlich weniger Unterhalt für ihre Kinder zahlen als bisher. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 3.501,– € und 3.900,– € sind dies bspw. für Kinder ab 18 Jahren nun 675,– € monatlich; bis Ende 2017 waren es 717,– €. …