[] … Für Länder, die in dieser Übersicht nicht erfasst sind, gilt der Pauschbetrag für Luxemburg, für nicht erfasste Überseegebiete und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. Die Übernachtungspauschalen gelten nur für die steuerfreie Arbeitgebererstattung. Möchten Sie Übernachtungskosten in Ihrer Steuerklärung geltend machen, erkennt das Finanzamt dagegen nur die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten an (R 9.6, 9.7 und 9.11 LStR). …