[] … Ein inländischer Wohnsitz führt auch dann zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn er nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet. Das entschied der BFH. Ein Steuerpflichtiger, erklärten die Richter, könne gleichzeitig mehrere Wohnsitze i.S. des § 8 AO haben – in diesem Paragraphen steht lediglich: "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird." …