[] … Der Arbeitgeber hielt das für eine so schwere Pflichtverletzung, dass er eine Woche später eine fristlose Kündigung aussprach. Dass die betreffenden Lebensmittel vermutlich im Müll gelandet wären, spiele keine Rolle. Die Betreiber des Seniorenheims hatten alle Beschäftigten schriftlich verpflichtet, keine Lebensmittel aus der Einrichtung mitzunehmen. Das LAG bestätigte nun die Kündigung, befand jedoch, eine normale fristgerechte Kündigung reiche. …