[] … Entscheidend für das Gericht war dabei, dass der für eine Unfallflucht als Obliegenheitsverletzung erforderliche Fremdschaden hier vorlag, denn bei der Kollision mit einer Warnbake, die offenkundig verbogen wurde, seien Kosten zur Schadensbeseitigung in Höhe von mehr als 50,– € entstanden. Außer in Fällen von Belanglosigkeit besteht am Unfallort eine Wartepflicht. Die Grenze zur Belanglosigkeit sieht das OLG, das hierzu verschiedene Urteile referierte, zwischen 20,– € und 50,– €. …