[] … Eine Auffassung, die der BFH bestätigte: Ein Übungsleiter, der steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags erzielt, kann die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich geltend machen, soweit sie die Einnahmen übersteigen, so die Richter. Andernfalls würde der vom Gesetzgeber bezweckte Steuervorteil für nebenberufliche Übungsleiter in einen Steuernachteil umschlagen. Dies dürfe nicht geschehen (BFH-Urteil vom 20.11.2018, Az. VIII R 17/16). …