[] … Auf der anderen Seite sinkt die Steuerbelastung durch die steigenden Steuerfreibeträge und eine leichte Entschärfung der Steuerprogression. Bei der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 %. Daran soll sich – so kalkuliert die Bundesregierung – bis Ende 2022 nichts ändern. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 %. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kind 3,05 %. …