[] … Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art liegen nur vor, wenn die Ausgaben außergewöhnlich sind, also nur bei wenigen Steuerpflichtigen anfallen; zwangsläufig entstehen, Sie sich den Kosten also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können; notwendig und angemessen sind, also beispielweise eine von Ihnen finanziell unterstützte Person auch tatsächlich bedürftig ist; sowie eine finanzielle Belastung für Sie darstellen, Sie die Kosten also auch wirklich selbst getragen …