[] … Auch ein Ferienhaus kann bei ganzjähriger Nutzbarkeit eine »Wohnung« im Sinne des Grundsteuergesetzes sein. Das hat der BFH entschieden. Der Begriff »Wohnung« im bewertungsrechtlichen Sinne setze nicht voraus, dass die Räume zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind oder dauernd genutzt werden, erklärten die Richter. Daher könne auch ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus, in dem sich Nutzer nur vorübergehend zu Erholungszwecken aufhalten, eine Wohnung im Sinne des § 5 Absatz 2 Grundsteuergesetz sein. …