[] … Nimmt ein deutsches Ehepaar Geschwister aus der Ukraine auf, die ausländerrechtlich »geduldet« werden, so können die Eheleute den finanziellen Aufwand, den sie dafür betreiben, nicht als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit dem erstentscheidenden Finanzgericht (FG) Köln widersprochen. Dieses wollte die Kosten in der Steuererklärung anerkennen – sogar dann, wenn keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, denn: …