[] … Wenn Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt werden, wird die Verpflegungspauschale gekürzt. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige keine sogenannte erste Tätigkeitsstätte hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Der entschiedene Fall betrifft einen nautischen Offizier, der auf See an Bord von Schiffen tätig ist. Dort wird er kostenlos verpflegt, in den Heuerabrechnungen werden die Mahlzeiten als steuerfreier Sachbezug behandelt. Nur an einzelnen »Hafentagen« bleibt die Bordküche kalt und der …