[] … Eigentlich müssen Eigentümer von Neben- und Ferienwohnungen längst keinen doppelten Rundfunkbeitrag mehr zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat schon am 18.7.2018 entschieden: Wer bereits für seinen Hauptwohnsitz monatlich 17,50 € für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme zahlt, braucht das nicht auch noch für die Zweitwohnung (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17). Doch bisher war es nicht leicht, die Doppelbelastung auch tatsächlich loszuwerden. Seit …