Koalitionsvertrag 2025: Das steht drin

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45 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag mit dem Titel »Verantwortung für Deutschland« geeinigt. Was ist zu Steuern und Rente geplant und wer wird Finanzminister?

 

Inhalt

 

Den kompletten Koalitionsvertrag 2025 »Verantwortung für Deutschland« haben wir hier zum Download hinterlegt (PDF).

Pläne in den Bereichen Steuern, Rente und Familie aus dem Koalitionsvertrag 2025

1. Steuern

  • Degressive Abschreibung: Es wird eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt. Das soll Investitionen anregen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Die Turboabschreibung gilt für Investitionen, die in den genannten Jahren getätigt werden.

  • Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer wird in fünf Schritten ab dem 01.01.2028 gesenkt. Auch das soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und Investitionen fördern.

  • Einkommensteuer: Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen wird gesenkt, um die finanzielle Belastung dieser Haushalte zu reduzieren und die Kaufkraft zu stärken.

  • Kinderfreibetrag: Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags wird auch das Kindergeld entsprechend angepasst, um Familien finanziell zu entlasten.

  • Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird verbessert, um diese besonders belastete Gruppe zu unterstützen.

  • Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.

  • Gewerbesteuer: Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer wird von 200 auf 280 Prozent erhöht, um die Einnahmen der Kommunen zu sichern.

  • Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt, um Mehrarbeit attraktiver zu machen.

  • Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale wird ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, um die Kosten für Berufspendler zu senken.

  • Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht, um ehrenamtliches Engagement zu fördern.

  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.

  • Stromsteuer: Die Stromsteuer wird auf das europäische Mindestmaß gesenkt, um die Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen zu reduzieren.

  • Agrardiesel-Rückvergütung: Die Rückvergütung für Agrardiesel wird vollständig wieder eingeführt, um die Landwirtschaft zu entlasten.

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen ergriffen.

  • Globale Mindeststeuer: Die Koalition unterstützt die internationale Vereinfachung der globalen Mindeststeuer, um Steuervermeidung durch multinationale Konzerne zu verhindern.

2. Rente

  • Rentenniveau: Das Rentenniveau wird gesetzlich bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent abgesichert. Dies soll die finanzielle Sicherheit der Rentner gewährleisten.

  • Frühstart-Rente: Für jedes Kind in Deutschland, das zwischen 6 und 18 Jahre alt ist und eine Bildungseinrichtung besucht, soll monatlich vom Staat 10 Euro in ein privates Altersvorsorgekonto eingezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr kann weiter eingezahlt werden, bis zur Rente. Die Erträge sollen bis zur Rente steuerfrei sein, das Geld ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst im Rentenalter ausgezahlt.

  • Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, erhält sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Das soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben.

  • Hinzuverdienstmöglichkeiten: Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente und der Grundsicherung im Alter werden verbessert, um zusätzliche Einkünfte zu ermöglichen.

  • Selbstständige: Neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, werden in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, um ihre Altersvorsorge zu sichern.

  • Mütterrente: Die Mütterrente wird mit drei Rentenpunkten für alle Mütter vollendet, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung zu gewährleisten.

3. Familie

  • Kinderfreibetrag: Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags wird auch das Kindergeld entsprechend angepasst, um Familien finanziell zu entlasten (siehe oben).

  • Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird verbessert, um diese besonders belastete Gruppe zu unterstützen.

  • Elterngeld: Das Elterngeld wird weiterentwickelt, um mehr Anreize für Partnerschaftlichkeit und Väterbeteiligung zu schaffen. Dazu gehören erhöhte Lohnersatzraten und eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate.

  • Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wird weiterentwickelt und vereinfacht, um Familien besser zu unterstützen.

  • Unterhaltsvorschuss: Härtere Strafen für säumige Unterhaltsschuldner und bessere Unterstützung für Alleinerziehende werden eingeführt.

  • Mutterschutz für Selbstständige: Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte.

  • Elterngeld für Pflegeeltern: Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern, um deren Rechte zu stärken.

Bedeutet der Koalitionsvertrag eine neue Regierung?

Obwohl eine Einigung erzielt wurde, gibt es noch keine neue Regierung, denn zunächst müssen die drei Parteien noch dem Koalitionsvertrag 2025 zustimmen.

  • Bei der SPD erfolgt dies durch eine Mitgliederbefragung, was einige Zeit in Anspruch nimmt, da alle rund 300.000 Mitglieder per Post abstimmen müssen. Dafür sind zehn Tage vorgesehen.

  • In der CDU wird das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen vom Bundesausschuss abgestimmt.

  • Bei der CSU entscheidet der Parteivorstand allein.

Erst wenn alle zugestimmt haben, wird der Koalitionsvertrag von den Parteivorsitzenden Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Saskia Esken und Markus Söder unterzeichnet. Anschließend kann der Bundestag den neuen Bundeskanzler wählen – das soll vermutlich Anfang Mai geschehen.

Wer bekommt welches Ministerium in der neuen Regierung?

Dazu haben wir bisher folgende Ressortaufteilung gelesen:

CDU:

  • Kanzleramt

  • Auswärtiges Amt

  • Wirtschaft und Energie

  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Gesundheit

  • Verkehr

  • Digitalisierung und Staatsmodernisierung

CSU:

  • Inneres

  • Forschung, Technologie und Raumfahrt

  • Ernährung, Landwirtschaft und Heimat

SPD:

  • Finanzen

  • Justiz und Verbraucherschutz

  • Arbeit und Soziales

  • Verteidigung

  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

  • Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die endgültige Verteilung wird im Koalitionsvertrag geregelt. Wer dann tatsächlich Minister oder Ministerin wird, entscheiden die drei Parteien im Anschluss selbst. Die aktuellen Vermutungen lauten:

  • Chef des Bundeskanzleramts: Thorsten Frei (CDU

  • Finanzminister und Vizekanzler: Lars Klingbeil (SPD)

  • Auswärtiges Amt: Johann Wadephul (CDU)

  • Innenminister: Alexander Dobrindt (CSU)

  • Verteidigungsminister: Boris Pistorius (SPD)

(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)

(MB)

URL:
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