Lebens- und Rentenversicherungen: Tipps für Hinterbliebene
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Stirbt ein geliebter Mensch, ist das ein großer Verlust. Zur Trauerarbeit gesellt sich für die Angehörigen auch die traurige Aufgabe, die persönlichen Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln.
Oft gehören Lebens- oder Rentenversicherungen zum Nachlass.
Sie müssen das Versicherungsunternehmen unverzüglich informieren und alle nötigen Dokumente vorlegen. Dafür gibt es keine bestimmte Frist. |
Der Versicherer benötigt:
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die amtliche Sterbeurkunde mit Geburtsdatum und Geburtsort, -
den Versicherungsschein, -
in bestimmten Fällen ein ärztliches Zeugnis, das Aufschluss über die Todesursache gibt.
Ob Sie als Hinterbliebener Ansprüche auf eine Auszahlung haben, hängt von der Art der Versicherung ab.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird entweder zu einem festgelegten Zeitpunkt fällig oder aber beim Tod des Versicherten. Die Versicherungssumme geht in diesem Fall an eine Person, die im Vertrag genannt worden ist. Gibt es keinen "Bezugsberechtigten", fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen.
Mit einer Risikolebensversicherung wird hingegen kein Kapital angespart. Sie dient dazu, Hinterbliebene oder hohe Kredite abzusichern. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten, die gesetzlichen Erben oder im Falle einer Abtretung an die Bank gezahlt.
Bei einer privaten Rentenversicherung ist entscheidend, ob eine Beitragsrückgewähr oder eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Die Beitragsrückgewähr greift meist in der Zeit vor dem Renteneintritt. Stirbt der Versicherte, erhalten Bezugsberechtigte oder Erben das bis dahin eingezahlte Geld zurück. Die Garantiezeit betrifft die Zeit nach dem Rentenbeginn. Stirbt der Versicherte dann, wird die monatliche Rente für den vereinbarten Zeitraum weitergezahlt – entweder an Bezugsberechtigte oder an die Erben.
Bei privaten Rentenversicherungen ist es möglich, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren. Diese Option besteht auch noch nach Vertragsabschluss. Die Hinterbliebenenrente erhalten mitversicherte Personen bis ans Lebensende unabhängig davon, ob der eigentliche Versicherungsnehmer vor oder nach dem Rentenbeginn verstirbt. |