Rente: Was kosten Sonderbeiträge gegen Rentenabschläge?

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Gesetzlich Rentenversicherte können ab dem 50. Lebensjahr Sonderbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Das ist allerdings nicht ganz billig. Wer die Zahlung von Sonderbeiträgen plant, sollte bei der Rentenversicherung eine »Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung« beantragen.

2023 zahlten 50.000 gesetzlich Rentenversicherte Beiträge zum Ausgleich von zu erwartenden Rentenabschlägen in die Rentenkasse. Im Vorjahr waren es noch 68.000. Der Rückgang dürfte daran liegen, dass der Preis für Rentenpunkte 2023 um 11 % höher lag als im Vorjahr. Insgesamt zahlten die Betreffenden 916 Millionen Euro als Ausgleichsbetrag in die Rentenkasse ein. Dies sind im Schnitt 18.320 Euro je Einzahler.

Wichtig ist: Einmal eingezahlt, kann der Beitrag nicht mehr zurückgefordert werden.

Jede Einzahlung in eine Altersrente ist eine Wette auf ein (möglichst) langes Leben. Schon rein versicherungsmathematisch ist klar, dass die Wettchancen mit 50 Jahren schlechter sind als mit 65 Jahren. Mit jedem weiteren erreichten Lebensjahr steigt etwa die Chance, 80 oder 85 Jahre alt zu werden.

Unter diesem Gesichtspunkt kann es vorteilhaft sein, Einzahlungen in die Rentenkasse – wenn man sich denn dazu entschieden hat – erst jenseits der 60 zu tätigen, also im eher rentennahen Alter. Wenn ohnehin über eine Zusatzrente fürs Alter vorgesorgt werden soll, ist die gesetzliche Rente häufig eine bessere Wahl als eine Privatrente.

Rentenabschlag von 3,6%, 7,2%, 10,8% oder 14,4%: Was der Ausgleich kostet (für die Zeit vom 1.1.2025 bis 30.6.2025)

zu erwartende Altersrente (ohne Rentenminderung)

Abschlag 3,6%

Abschlag 7,2%

Abschlag 10,8%

Abschlag 14,4%

400 Euro

3.568 Euro

7.413 Euro

11.568 Euro

16.072 Euro

800 Euro

7.136 Euro

14.825 Euro

23.136 Euro

32.145 Euro

1.200 Euro

10.704 Euro

22.238 Euro

34.703 Euro

48.217 Euro

1.600 Euro

14.272 Euro

29.651 Euro

46.271 Euro

64.289 Euro

2.000 Euro

17.840 Euro

37.063 Euro

57.839 Euro

80.362 Euro

2.400 Euro

21.408 Euro

44.476 Euro

69.406 Euro

96.434 Euro

Beispiel:

Bei einer zu erwartenden Rente in Höhe von 2.000 Euro und einem prognostizierten Abschlag von 3,6 % wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 17.840 Euro fällig. Der Betrag ist meist steuerlich voll absetzbar.

Damit wird eine Rentenminderung um (3,6 % von 2.000 Euro =) 72 Euro vermieden, zu der es kommt, wenn – zum Beispiel – ein 1964 geborener Versicherter die Altersrente für langjährig Versicherte mit 66 Jahren beansprucht, also ein Jahr vor seinem regulären Rentenalter.

Entscheidet sich der Versicherte, dann doch nicht mit 66, sondern erst mit 67 Jahren in Rente zu gehen, ist die Sondereinzahlung nicht verloren, sondern bringt eine höhere Rente.

(LBW, MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/rente-was-kosten-sonderbeitraege-gegen-rentenabschlaege