News & Ratgeber Rente im Ausland [25.04.2017] … Für Parteispenden gilt: Wenn Sie mehr als 825 Euro gespendet haben, werden die Zuwendungen bis zu 1.650 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Was können Sie also tun? Beantragen Sie, dass Sie als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, also so, als ob Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz hätten. …Ansehen
Steuerlexikon Parteispenden … Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825,– € (Ledige)/1.650,– € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650,– € (Ledige …Ansehen
Steuerlexikon Kirchensteuer … Das ist die tarifliche Einkommensteuer, die sich für das zu versteuernde Einkommen laut Grund- oder Splittingtarif ergibt – gegebenenfalls vermindert um bestimmte Steuerermäßigungen (z.B. für Parteispenden). Kirchensteuergesetze der Länder …Ansehen
News & Ratgeber Rente im Ausland oder aus dem Ausland … Für Parteispenden gilt: Bei Spenden von mehr als 825 Euro werden die Zuwendungen bis zu 1.650 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Tipp Betroffene sollten beantragen, dass sie als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, also so, als ob sie in Deutschland ihren Wohnsitz hätten. …Ansehen
News & Ratgeber Steuererklärung und mehr für Rentner … Für Parteispenden gilt: Wenn Sie mehr als 825 € gespendet haben, werden die Zuwendungen bis zu 1.650 € als Sonderausgaben berücksichtigt. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht Beantragen Sie, dass Sie als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, also so, als ob Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz hätten. Das führt fast immer zu einer niedrigeren Steuer, da beispielsweise der Grundfreibetrag angerechnet wird. …Ansehen