Manchmal gerät man unverschuldet in einen finanziellen Engpass. Nun gibt es für Zahlungsschwierigkeiten niemals einen passenden Zeitpunkt, doch der Moment, wenn man die Steuerrückzahlung leisten muss, gehört zu den denkbar unpassendsten überhaupt. Doch ein Antrag auf Stundung beim zuständigen Finanzamt kann Abhilfe verschaffen ( § 222 Abgabenordnung (AO) ). Zwar handelt es sich bei der Bewilligung des Stundungsantrags um eine Ermessenssache der Behörde. Üblicher Weise jedoch wird dieser nachgekommen – besonders in Ausnahmesituationen, wie der Pandemie 2020/2021, die viele Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten ließ. Mit einer Stundung ist es möglich, einen zeitlichen Aufschub für die Begleichung der Steuerschuld zu erwirken oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren.