Steuerumgehung
Zu einer Steuerumgehung kommt es, wenn zur Minderung der Steuerlast rechtliche Gestaltungen gewählt werden, die aus wirtschaftlicher Sicht keine Vorteile bringen. Eine Steuerumgehung ist zwar nicht strafbar, jedoch wird die gewählte Steuergestaltung nicht anerkannt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 42 AO
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Jetzt neu: Zu vielen Urteilen gibt es kurze Zusammenfassungen, die Ihnen die Arbeit mit den juristischen Fachtexten erleichtern. Wenn das Finanzamt einen Punkt in Ihrer Steuererklärung nicht anerkennen will, gibt es nichts Besseres, als mit amtlichen Dokumenten und Quellen zu argumentieren.