Mittagsheimfahrt
Absetzbar ist immer nur eine Fahrt je Arbeitstag – selbst wenn Sie aus beruflichen Gründen mehrmals täglich an Ihren Arbeitsplatz fahren müssen. Fährt der Arbeitnehmer mittags nach Hause, um dann anschließend wieder zu seiner täglichen Arbeitsstelle zu fahren, wird die Mittagsheimfahrt steuerlich deshalb nicht berücksichtigt.
Behinderte, die nicht selbst ein Fahrzeug führen können, sind berechtigt, zusätzlich eine Leerfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Des Weiteren können Behinderte, deren Behinderungsgrad mindesten 70 beträgt oder deren Behinderungsgrad weniger als 70 aber mindesten 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, ihre tatsächlichen Aufwendungen (individueller Kilometersatz) ansetzen. Alternativ können sie ohne Einzelnachweis der Kosten einen Kilometersatz von 0,30 € ansetzen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.