Leasing-Sonderzahlung
Wird ein Firmenwagen geleast, muss zusätzlich zu den laufenden Leasingraten meist eine hohe Einmalzahlung (Sonderzahlung) erbracht werden. Diesen Betrag können Unternehmer und Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln, sofort als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auch Arbeitnehmer, die ein beruflich genutztes Fahrzeug leasen, können die hohe Einmalzahlung als Werbungskosten geltend machen.
Jedoch ist zu beachten, dass der berufliche und der private Nutzungsanteil des Fahrzeuges zu ermitteln ist und nur der Betrag der Einmalzahlung, der auf den beruflichen Nutzungsanteil entfällt, als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten zum Ansatz kommen darf.
Wird das Fahrzeug im Jahr der Anschaffung nur für betriebliche Zwecke genutzt, kann die gesamte Einmalzahlung (Sonderzahlung) als Betriebsausgabe/Werbungskosten geltend gemacht werden. Daher empfiehlt es sich, dass Fahrzeug am Ende des Jahres anzuschaffen. Zudem muss zum Nachweis der ausschließlichen beruflichen Nutzung ein Fahrtenbuch geführt werden.
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).