Haushaltsersparnis
Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst, sind entstehende Heimkosten um die Haushaltsersparnis zu reduzieren. Liegen die Voraussetzungen (Heimunterbringung) nur während eines Teils des Kalenderjahres vor, sind die anteiligen Beträge (1/360 pro Tag, 1/12 pro Monat) anzusetzen. Kosten zur Unterbringung in einem Krankenhaus werden regelmäßig ohne Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Jahr |
pro Jahr |
pro Monat |
pro Tag |
2024 |
11.604,– € |
967,– € |
32,23 € |
2023 |
10.908,– € |
909,– € |
30,30 € |
2022 |
10.347,– € |
862,25 € |
28,74 € |
2021 |
9.744,– € |
812,– € |
27,– € |
2020 |
9.408,– € |
784,– € |
26,13 € |
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