Kosten einer Heimunterbringung steuerlich absetzen

Wer in einem Heim lebt oder den Umzug in ein Heim plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. Ein kleiner Lichtblick: In bestimmten Fällen können Sie die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen. Das gilt nicht nur für die Kosten, die Ihnen selbst für den eigenen Aufenthalt im Heim entstehen. Auch wenn Sie die Heimkosten für einen Angehörigen tragen, ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen möglich.

Die Berechnung der Beträge, die Sie als außergewöhnliche Belastungen letztlich abziehen können, ist wirklich nicht einfach. Das liegt vor allem daran, dass mit der Zahlung von Heimkosten sowohl untypische als auch typische Unterhaltsleistungen beglichen werden, die aber steuerrechtlich ganz unterschiedlich behandelt und berechnet werden.

Deshalb finden Sie in der Broschüre für verschiedene Lebenssachverhalte ausführliche Rechenbeispiele, die Ihnen bei der Berechnung der abzugsfähigen Heimkosten helfen. Da ist bestimmt eines dabei, das zu Ihrer eigenen Situation passt. Darüber hinaus gibt es bei jedem Beispiel einen Hinweis, welcher Betrag in welches Formular der Steuererklärung einzutragen ist.

Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Wenn Sie selbst im Heim leben
    • 1.1 Was ist ein Heim?
    • 1.2 Welcher Anlass zu abziehbaren Heimkosten führt
      • 1.2.1 Abziehbar: Kosten pflegebedingter Heimunterbringung
      • 1.2.2 Abziehbar: Kosten behinderungsbedingter Heimunterbringung
      • 1.2.3 Abziehbar: Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung
      • 1.2.4 Nicht abziehbar: Kosten altersbedingter Heimunterbringung
      • 1.2.5 Sie haben die Wahl: Steuerermäßigung nach § 35a EStG oder Abzug als außergewöhnliche Belastungen
    • 1.3 Welche Kosten wann abziehbar sind
      • 1.3.1 Der abgeschlossene Vertrag entscheidet über die Höhe der abzugsfähigen Kosten
      • 1.3.2 Die Haushaltsersparnis mindert die abzugsfähigen Kosten – aber nicht in jedem Fall
      • 1.3.3 Ab welchem Zeitpunkt Sie die Heimkosten geltend machen können
      • 1.3.4 So wird gerechnet
  • 2. Wenn Sie Heimkosten für einen Angehörigen tragen
    • 2.1 Heimkosten für Ihren Ehepartner oder Ihr Kind
    • 2.2 Heimkosten für andere Angehörige
      • 2.2.1 Wenn Sie unterhaltspflichtig sind
      • 2.2.2 Wenn keine Unterhaltspflicht besteht
      • 2.2.3 So wird gerechnet