Cebit, didacta usw.: Setzen Sie Ihre Messebesuche von der Steuer ab!

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Aufwendungen für den Messebesuch erkennen die Finanzämter nur dann an, wenn Sie berufliche Gründe für den Besuch haben. Mit welchen Argumenten können Sie das bekräftigen?

Oft wenden sich Messen nicht nur an Fachbesucher, sondern auch an ein breiteres Publikum und Verbraucher. Aktuelles Beispiel: Die didacta in Stuttgart, auf der Sie übrigens auch die Kollegen aus unserer Software-Entwicklung besuchen können (Stand E65 in Halle 3). Oder Anfang März die Cebit, die Fach- und Publikumsmesse zugleich ist.

Aufwendungen für den Messebesuch erkennen die Finanzämter aber nur dann an, wenn Sie berufliche Gründe für den Besuch haben. Das ist zum Beispiel der Fall,

  • wenn es sich um eine Fachmesse handelt, die das Fachgebiet betrifft, in dem Sie beruflich tätig sind (z.B. Buchmesse bei Verlagsangestellten, Musikmesse bei Musikern, CEBIT bei Computerfachleuten, Bildungsmesse bei Lehrern), oder
  • wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie eine Messe allein aus einem konkreten beruflichen Interesse besucht haben und private Interessen dabei keinerlei Rolle gespielt haben (z.B. Besuch der Buchmesse, weil Sie für Ihre Firma die Neuheiten im Bereich E-Book-Reader kennen lernen müssen, um sie Ihren Kunden anbieten zu können).

Um sich spätere Schwierigkeiten bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, den Messebesuch sorgfältig zu dokumentieren: zum Beispiel durch ein Empfehlungsschreiben des Vorgesetzten, genaue Bezeichnung der Veranstaltung, berufliche Gründe für den Besuch der Messe, Einladungsschreiben von Ausstellern, Skizzierung des Besuchsprogramms.

Legen Sie auch dar, warum gerade dieser Messebesuch durch Ihre Tätigkeit beruflich veranlasst war (FG Baden-Württemberg vom 15.7.1997, Az. 6 K 305/96).

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