Ideeller Bereich
Der ideelle Bereich umfasst alle Aktivitäten des normalen Vereinsbetriebs. In diesem Rahmen werden zum Beispiel Einnahmen aus Spenden sowie Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen von Kommunen und Ländern erzielt. Diese Einnahmen unterliegen bei einem gemeinnützigen Verein grundsätzlich keiner Besteuerung.
Gemeinnützige Vereine, auch Idealvereine genannt, werden nicht mit der Absicht gegründet, Gewinne zu erzielen. Dagegen verfolgt der nicht gemeinnützige Verein wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel Gewinne zu erwirtschaften. Nicht gemeinnützige Vereine unterliegen wie auch andere Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich einer unbeschränkten Besteuerung. Ein Verein wird als »gemeinnützig« eingestuft, wenn der Vereinszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss dieser Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen.
Kann die »Gemeinnützigkeit« bejaht werden, fördert der Staat diesen Verein durch steuerliche Begünstigungen. So können die einzelnen Einnahmequellen des Vereins von einer Besteuerung freigestellt werden aber auch einer verminderten Steuerlast unterliegen. Einnahmen kann der Verein aus dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie dem Zweckbetrieb erzielen.
Steuerrecht-Datenbank 2024
Immer aktuell: Diese stets aktuelle Online-Datenbank (inkl. CD) bietet alle wichtigen Gesetzestexte, Urteile und amtlichen Richtlinien für das Veranlagungsjahr 2023.
Jetzt neu: Zu vielen Urteilen gibt es kurze Zusammenfassungen, die Ihnen die Arbeit mit den juristischen Fachtexten erleichtern. Wenn das Finanzamt einen Punkt in Ihrer Steuererklärung nicht anerkennen will, gibt es nichts Besseres, als mit amtlichen Dokumenten und Quellen zu argumentieren.