Erstattungszinsen
Erstattungszinsen werden immer dann an einen Steuerpflichtigen gezahlt, wenn eine Steuererstattung 15 Monate oder später nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, vom Finanzamt überwiesen wird. Die Berechnung der Erstattungszinsen erfolgt
-
zu einem Zinssatz von 0,5 %/Monat,
-
unter Abrundung des Erstattungsbetrages auf den nächsten durch 50,– € teilbaren Betrag,
-
nur für volle Monate,
-
bis zur wirksamen Bekanntgabe des Steuerbescheides,
-
als Istverzinsung, d.h. festgesetzte aber nicht bezahlte Vorauszahlungen bleiben unberücksichtigt.
Erstattungszinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und sind daher steuerpflichtig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 233a AO
§ 238 AO
Steuerrecht-Datenbank 2024
Immer aktuell: Diese stets aktuelle Online-Datenbank (inkl. CD) bietet alle wichtigen Gesetzestexte, Urteile und amtlichen Richtlinien für das Veranlagungsjahr 2023.
Jetzt neu: Zu vielen Urteilen gibt es kurze Zusammenfassungen, die Ihnen die Arbeit mit den juristischen Fachtexten erleichtern. Wenn das Finanzamt einen Punkt in Ihrer Steuererklärung nicht anerkennen will, gibt es nichts Besseres, als mit amtlichen Dokumenten und Quellen zu argumentieren.